Darauf habe ich gewartet. Die Strafen, die bisher wegen Überschreitung der Feinstaub-Temoplimits ausgestellt wurde, sind ungültig. Recht so :)
Ich habe mich hier und hier schon über die Feinstaubverordnung ausgelassen. In der Zwischenzeit bin ich die Autobahn-Strecke überdurchschnittlich oft gefahren, jedesmal machte sich ein wenig Frust breit, wenn man nach ein paar Kilometern auf 100km/h drosseln muss und gleichzeitig sieht, wie sich der Strassenverkehr zusammendrängt. LKW's überholen Autos, die sich strikt an die Beschränkung halten, gefährliche Situationen bei den Auffahrten, weil 2 Kolonnen mit ca. der gleichen Geschwindigkeit auf den beiden Autobahnspuren unterwegs sind, endlos erscheinende Überhol"duelle" (es dauert gefühlte 3 Stunden, bis ein Auto mit 110km/h bei einem Auto mit 105km/h vorbeigestanden ist...).
Auf der Bundesstrasse war die Situation kaum besser, mit 80km/h hat man auf der schnurgeraden Freilandstrasse das Gefühl, man schläft gleich ein. Aufgeschreckt wird man nur durch die "Raser", die scheinbar nichts von der Beschränkung wissen (wen wundert's...) und hupend und wild gestikulierend überholen...
Ganz besonders freut mich das Urteil natürlich (mal abgesehen davon, dass ich mich jetzt natürlich auch nicht mehr an die Feinstaub-Limits halte *hehe*) deshalb, weil ich die Verordnung von Anfang an als Abcasher-Aktion gesehen habe. Ich habe im Dezember schon berichtet, dass auf der Autobahn, ganz kurz nach dem Anfang der Beschränkung, ein Radarkasten steht. Dieser Radarkasten war ausnahmslos jedesmal in Betrieb, wenn ich daran vorbeigefahren bin (wie gesagt, das war recht oft in letzter Zeit), und bis auf ein einziges mal wurden immer einige Autofahrer vor bzw. hinter mir erwischt (wobei diese zum Teil nur ganz wenig schneller waren als ich, das Gerät muss also übergenau eingestellt sein).
Tja... Pech, Herr Wegscheider: Wenn schon Verordnungen, dann bitte sinnvolle und solche mit Hand und Fuss. Aber solche "Husch Husch"-Pseudoumweltschutz-Aktionen, die noch dazu in dem Rahmen wohl rechtlich nicht gedeckt sind - mit sowas kann man eigentlich nur einfahren, nicht? Jetzt fühlen sie sich wohl in ihrer persönlichen Ehre gekränkt, oder warum schieben sie die Schuld an diesem Urteil jetzt anderen in die Schuhe und suchen sie nicht bei sich selber?
Ich habe mich hier und hier schon über die Feinstaubverordnung ausgelassen. In der Zwischenzeit bin ich die Autobahn-Strecke überdurchschnittlich oft gefahren, jedesmal machte sich ein wenig Frust breit, wenn man nach ein paar Kilometern auf 100km/h drosseln muss und gleichzeitig sieht, wie sich der Strassenverkehr zusammendrängt. LKW's überholen Autos, die sich strikt an die Beschränkung halten, gefährliche Situationen bei den Auffahrten, weil 2 Kolonnen mit ca. der gleichen Geschwindigkeit auf den beiden Autobahnspuren unterwegs sind, endlos erscheinende Überhol"duelle" (es dauert gefühlte 3 Stunden, bis ein Auto mit 110km/h bei einem Auto mit 105km/h vorbeigestanden ist...).
Auf der Bundesstrasse war die Situation kaum besser, mit 80km/h hat man auf der schnurgeraden Freilandstrasse das Gefühl, man schläft gleich ein. Aufgeschreckt wird man nur durch die "Raser", die scheinbar nichts von der Beschränkung wissen (wen wundert's...) und hupend und wild gestikulierend überholen...
Ganz besonders freut mich das Urteil natürlich (mal abgesehen davon, dass ich mich jetzt natürlich auch nicht mehr an die Feinstaub-Limits halte *hehe*) deshalb, weil ich die Verordnung von Anfang an als Abcasher-Aktion gesehen habe. Ich habe im Dezember schon berichtet, dass auf der Autobahn, ganz kurz nach dem Anfang der Beschränkung, ein Radarkasten steht. Dieser Radarkasten war ausnahmslos jedesmal in Betrieb, wenn ich daran vorbeigefahren bin (wie gesagt, das war recht oft in letzter Zeit), und bis auf ein einziges mal wurden immer einige Autofahrer vor bzw. hinter mir erwischt (wobei diese zum Teil nur ganz wenig schneller waren als ich, das Gerät muss also übergenau eingestellt sein).
Tja... Pech, Herr Wegscheider: Wenn schon Verordnungen, dann bitte sinnvolle und solche mit Hand und Fuss. Aber solche "Husch Husch"-Pseudoumweltschutz-Aktionen, die noch dazu in dem Rahmen wohl rechtlich nicht gedeckt sind - mit sowas kann man eigentlich nur einfahren, nicht? Jetzt fühlen sie sich wohl in ihrer persönlichen Ehre gekränkt, oder warum schieben sie die Schuld an diesem Urteil jetzt anderen in die Schuhe und suchen sie nicht bei sich selber?
SuperWeib - am Montag, 12. März 2007, 12:21 - Rubrik: Superweib's Dies und Das
PeZwo meinte am 2007/03/12 13:18:
und wer gibt uns jetzt jene km/h zurück, auf die alle wochenlang verzichten mussten? Gibt es jetzt einen Geschwindigkeits-Bonus?
SuperWeib antwortete am 2007/03/12 13:20:
*lol* das mit den verlorenen km/h wird wohl so sein, wie mit den Strafen, die bereits bezahlt wurden - verschwunden auf nimmer-Wiedersehen...
PeZwo antwortete am 2007/03/12 13:29:
wenn man sich den Dilentantismus ansieht, wie diese Verordnung umgesetzt gegeben wurde... kann man sich leicht ausmalen, wie selbige überhaupt zustande gekommen ist.
SuperWeib antwortete am 2007/03/12 17:54:
Naja, ich stell mir das ungefähr so vor: Wegscheider ruft beim Strassenbauamt an: "Griass eich, Wegscheider do, Umwöldlaundesrot. Heats amoi, mia miassn a bissl do tuan ois ob ma die Umwöd schützn würdn, deshoib hob i beschlossn das ma do a Vaurdnung mochn. Homma noch irgendwo a poar Hundata-Tofln? Homma, jo? Supa, de stöts ma bittschen auf da Autobaun auf. Na, nur auf oana Seitn, ned auf beide... wenns nur auf oana Seitn aufstöts, kemmts länga aus, kemma mehr Radakastln aufstön und okassiern. Wos hoast de miassn auf beide Seitn stehn das götn? I bin da Laundesrot Wegscheider, und wenn i sog des wird so gmocht, dann is des Gesetz und aus, traut si eh koana aufmuckn. Noch wos - homma 80er Tofln a? Homma ned? Jo wuascht, brauch ma ned, wah eh fü z'teia. Sog ma oafoch auf die Bundesstrossn güt 80. Wer des ned woas is söba schuld, bringt sicha a a poar Euro. Pass, so moch mas. Stöts ma die Tofln glei auf, daunkschen."